
HP9 Kalk-Grundputz – Mineralischer Werktrockenmörtel (Mörtelgruppe P Ic)
Natürlich hydraulischer Kalkmörtel nach DIN 18557 und DIN 18550
HP 9 ist ein mineralischer Werktrockenmörtel der Mörtelgruppe P Ic, hergestellt auf Basis von natürlichem hydraulischem Kalk, Kalkstein- und Quarzsand sowie einem geringen Anteil Cellulose. Der Mörtel verzichtet vollständig auf synthetische Bindemittel und bietet dadurch eine nachhaltige und umweltfreundliche Lösung für Bau- und Sanierungsarbeiten.
Eigenschaften:
Zusammensetzung: Natürlicher hydraulischer Kalk, Kalkstein, Quarzsand, Cellulose (geringer Zusatz)
Hoch diffusionsoffen mit Diffusionswiderstandszahl µ = 6
Pilz- und schimmelwidrig
Entspricht DIN 18557 und DIN 18550
Mineralischer Werktrockenmörtel, ohne synthetische Bindemittel
Vorteile:
Nachhaltiges und ökologisches Baumaterial
Optimal für diffusionsoffene und gesunde Wandaufbauten
Widerstandsfähig gegen Feuchte und Schimmelbefall
Vielseitig einsetzbar für Sanierung und Neubau
Hersteller:
Hessler Kalkwerke GmbH
Baiertalerstr. 115
69168 Wiesloch
info@hessler-kalkwerk.de
ab 0,52€/kg
HP9 Kalk-Grundputz 2mm Korn
Zusammensetzung:
HP 9 besteht aus natürlich hydraulischem Kalk, Weißkalkhydrat,
Kalkstein- u. Quarzsand, Kalksteinmehl, sowie einem geringen Zusatz
Methylcellulose. Korn: 2 mm / 4 mm (HP 9G) / 1 mm (HP 9F).
HP 9 ist ein zementfreier, mineralischer Werktrockenmörtel der
Mörtelgruppe CS I nach DIN EN 998-1. Er enthält keine synthetischen
Bindemittel, ist hoch diffusionsoffen (Diffusionswiderstandszahl µ = 6),
sowie pilz- und schimmelwidrig.
Anwendungsbereich:
HP 9 findet Verwendung als Grundputz für den Innen- und
Außenbereich (auch Feuchträume), besonders für den ökologischen
Hausbau. Bei Außenanwendung zu beachten: HP 9 ist nicht
hydrophobiert.
Untergrund:
Je nach Art und Beschaffenheit des Untergrundes muss dieser
entsprechend vorbereitet werden. Hierbei wird z. B. bei stark
saugenden Untergründen Vorspritzmörtel HP 10 60-70% deckend,
alternativ Kalkhaftputz HP 14 gezahnt, oder – ausschließlich bei
Naturstein-Mauerwerken - Kalk-Vorspritzmörtel HP 9VM eingesetzt.
Betonflächen sind mit HP 14 als Haftbrücke horizontal mit der
Zahntraufel vorzuziehen. Vor Aufbringen des HP 9 muss die
Untergrundvorbereitung trocknen (ca. 1 Tag / mm Auftragsstärke).
Zu fliesende Flächen müssen mit dem Kalk-Zementputz HP 1 oder
HP 1L verputzt werden. Untergrundvorbereitung mit HP 10
vornehmen.
Verarbeitung:
HP 9 kann mit allen gängigen Putzmaschinen verarbeitet und in allen
gebräuchlichen Förderanlagen transportiert werden (hierfür
Bedienungsanleitung der Maschinenhersteller beachten). Bei
Handverarbeitung den Sackinhalt mit ca. 7,5 Liter Wasser
vermengen und knotenfrei verrühren bis die gewünschte Konsistenz
erreicht ist. Hierfür z. B. Freifallmischer oder einen geeigneten
Rührquirl verwenden. Ca. 10 Minuten stehen lassen und erneut
aufrühren. Besonders stark saugende Untergründe sind vorzunässen.
Die Putzstärke beträgt innen ca. 15 mm und außen ca. 20 mm.
HP 9 wird nach dem Auftrag z. B. mit einer Kartätsche plan gezogen.
Die eventuell auftretende Sinterhaut mit Hilfe eines Rabotts
entfernen.Flächen mit erhöhter Auftragsstärke, sowie mit Kalk-Haftputz HP 14
überzogene Beton- oder Styrodurflächen müssen mit HP 9 vorgespritzt
und mehrlagig verarbeitet werden.
Erst nach dem Ansteifen fertigstellen. Generell empfehlen wir, vor
allem bei Untergründen mit erhöhtem Rissrisiko, eine Gewebe-
armierung. Vor weiteren Arbeitsschritten ist eine Trocknungszeit von
ca. 1 Tag / mm Auftragsstärke einzuhalten. Anschließend kann ein
Hessler Kalk-Oberputz oder eine Hessler Kalkfarbe aufgetragen
werden.
Bei Einsatz des HP 9 als Außenputz wird eine Gewebespachtelung
mit Kalk-Haftputz HP 14 empfohlen. Als Oberputz empfehlen wir den
Hessler Kalk-Feinputz HP 90 natur 1,0 mm. Danach erfolgt ein
Anstrich mit einer hochwertigen Silikatfarbe.
Materialbedarf:
Der Sackinhalt von 25 kg ergibt ca. 19 Liter Nassmörtel.
Ergiebigkeit: ca. 0,9/1,3 m² pro Sack bei 20/15 mm Auftragsstärke
(je nach Beschaffenheit des Untergrunds)
Besondere Hinweise:
Zur Beurteilung und Vorbereitung des Putzgrunds ist die DIN 18550
und DIN 18350 zu beachten. Der Putzgrund muss saugfähig, trocken
und frei von Staub, Schalöl u. Ä. sein. Mürbe und lose Stellen sind zu
entfernen. Als Putzgrund ungeeignete Flächen (z. B. Holz- und
Eisenteile, Stoßfugen von Bauelementen, usw.) sind mit einem
Putzträger zu versehen. Putzflächen sind durch geeignete
Maßnahmen gegen Holz zu trennen. Zur Ausgestaltung und dem
Abziehen von Ecken und Kanten ist die Verwendung von
Drahtrichtwinkeln empfohlen. Die Luft- und / oder Objekttemperatur
muss über 5 °C liegen. Reine Kalkmörtel müssen mind. vier Wochen
frostfrei stehen. Ein zu schnelles Austrocknen des Putzes ist zu
verhindern. Gegebenenfalls ist ein Nachnässen, bzw. feuchthalten
erforderlich. Für eine ausreichende Lüftung ist zu sorgen.
HP 9 darf nur im Originalzustand ohne jegliche Beimischung
verwendet werden.
Verpackungseinheit:
in Säcken zu je 25 kg, 42 Sack / Palette
Gewicht: ca. 1.050 kg / Palette
Lagerung:
trocken, bei geschlossener Verpackung mind. 6 Monate haltbar
Qualitätsüberwachung:
HP 9 wird laufend im Werkslabor auf die Einhaltung seiner
Zusammensetzung und Eigenschaften überwacht.
Sicherheitshinweise:
Mörtel reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch, deshalb Haut und
Augen schützen. Bei Berührung gründlich mit Wasser spülen. Bei
Augenkontakt unverzüglich Arzt aufsuchen.
Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Handelsname: HP 9 Naturkalk-Grundputz
Überarbeitet am: 21.12.2020
Druckdatum: 21.12.2020
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname / Bezeichnung: HP 9 Naturkalk-Grundputz
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs Werktrockenmörtel für den Innen- und Außenbereich
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
Firmenname: Hessler-Kalkwerke GmbH
Straße: Baiertalerstr. 115
Ort: D-69168 Wiesloch
Email: hessler-kalkwerk@t-online.deTelefon: +49(0) 62 22 / 92 75-0
Telefax: +49(0) 62 22 / 92 75-50
Internet: www.hessler-kalkwerk.de
1.4. Notrufnummer:
Giftnotruf Mainz +49(0) 6131/19240
2. Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3Gefahrenhinweise:
Kann die Atemwege reizen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Calciumhydroxid - natürlicher hydraulischer KalkSignalwort: GefahrCalciumhydroxid – Weisskalkhydrat
Gefahrenhinweise:
H335 Kann die Atemwege reizen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.
P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach Möglichkeit entfernen. Weiter spülen.
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt / Behälter können in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften entsorgt werden .
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Gemische
Chemische Charakterisierung
Zubereitung aus natürlich hydraulischem Kalk (NHL), Weißkalkhydrat, Kalkstein- und Quarzsand, Kalksteinmehl, Methylcellulose. Gefährliche Inhaltsstoffe
CALCIUMHYDROXID – natürlicher hydraulischer Kalk; CAS-Nr. : 1305-62-0; EG-Nr. : 215-137-3; REACH-Nr. : 01-2119475523-36 Anteil: 10-25%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, STOT SE 3; H318, H315, H335CLACIUMHYDROXID – Weisskalkhydrat; CAS-Nr. : 1305-62-0; EG-Nr. : 215-137-3; REACH-Nr. : 01-2119475151-45 Anteil : 0 – 5 %
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Skin Irrit. 2, Eye dam. 1, STOT SE 3; H315, H318, H335Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen . Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei andauernden Beschwerden Arzt hinzuziehen.4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.Ungeeignete Löschmittel: Wasservollstrahl
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Staubentwicklung vermeiden. Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.Hinweis zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Kühl und trocken lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:
- Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.
- Ansteckungsgefährliche, radioaktive und explosive Stoffe.
- Stark oxidierend wirkende Stoffe der Lagerklasse 5.1A.
Das Produkt sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische Reaktionen möglich sind, siehe auch Kap. 10.3.8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Calciumdihydroxid; CAS-Nr. : 1305-62-0 Ppm: -
mg/m3: 1 E
F/m3: 2(l)8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Schutz- und Überwachung der Exposition
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.Augen-/Gesichtsschutz Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragenwerden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und –menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Körperschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand : Pulver
Farbe : grau
Geruch : KalkpH-Wert (bei 20°C): 12,6
Zustandsänderungen
Schmelzpunkt: nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: nicht bestimmtFlammpunkt: nicht anwendbar
Entzündlichkeit
Feststoff: nicht bestimmt
Gas: nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze: nicht bestimmtObere Explosionsgrenze: nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur
Feststoff: nicht bestimmt
Gas: nicht anwendbar
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmtDampfdruck: nicht bestimmt
Dichte: nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: nicht bestimmtVerteilungskoeffizient: nicht bestimmt
Dampfdichte: nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
Lösemittelgehalt: 0%
9.2 Sonstige Angaben
Festkörpergehalt: 100%
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe auch 10.3.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Das enthaltene Calciumhydroxid kann in gefährlicher Weise reagieren mit: Säuren, Maleinsäureanhydrid; Nitromethan; Nitroethan; Nitroparaffinen; Phosphor. Bildet mit polychlorierten Phenolen und Kaliumnitrat sehr giftige Stoffe.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine bekannt.
10.5 Unverträgliche Materialien
Siehe auch 10.3
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Ab ca. 580 °C zersetzt sich Calciumhydroxid in Calciumoxid und Wasser.
11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkung
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Es liegen keine Informationen vor.
Akute Toxizität:
Calciumhydroxid – CAS-Nr. : 1305-62-0
Expositionswege: oral; Methode: LD50; Dosis: 7340 mg/Kg; Spezies: Ratte.
12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Aquatische Toxizität: akute Fischtoxizität; Methode: LC50; Dosis: 50,6 mg/l; [h] | [d]: 96 h; Spezies: Süßwasserfische.12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4 Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Hinweise
Bei unbeabsichtigtem Eindringen größerer Mengen in Oberflächengewässer kann es durch eine pH-Wert-Anhebung zu Störungen des aquatischen Lebens kommen.
13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.Entsorgung ungereinigter Verpackungen und empfohlene Reinigungsmittel
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.14 Angaben zum Transport
14.1 Landtransport (ADR/RID)
Sonstige einschlägige Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2 Binnenschiffstransport (ADN)
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3 Seeschiffstransport (IMDG)
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4 Lufttransport (ICAO)
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.6 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
EU – Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/ECNationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
Klasse 1: schwach Wasser gefährdend; Status: WGK-Selbsteinstufung.15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
16 Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 1,3,8.Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts Service
LC50: Lethal concentration, 50%LD50: Lethal dose, 50%
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext) H315 Verursacht Hautreizungen.
H 318 Verursacht schwere Augenschäden.H335 Kann die Atemwege reizen.
Weitere Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unserenErkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)




















