
Produktdetails HP 90 KL – Mineralischer Werktrockenmörtel
Produkttyp: Mineralischer Werktrockenmörtel, Mörtelgruppe CS I nach DIN EN 998-1
Zusammensetzung:
Natürlicher hydraulischer Kalk
Baulehm
Kalkstein- und Quarzsand
Hanffasern
Geringer Zusatz von Cellulose
Eigenschaften:
Frei von synthetischen Bindemitteln
Hoch diffusionsoffen (Diffusionswiderstandszahl μ = 6)
Pilz- und schimmelwidrig
Einsatzbereich:
Für ökologische Bauvorhaben geeignet
Ideal für Innen- und Außendämmung
Nachhaltige Bauweise mit natürlichen Materialien
Preis: Ab 1,06 €/kg
HP 90 KL Kalk-Hanf-Oberputz 1mm Korn, 25kg
Zusammensetzung:
HP 90KL besteht aus natürlich hydraulischem Kalk, Baulehm, Kalkstein- u. Quarzsand, Hanffaser, sowie einem geringen Zusatz Methylcellulose. Korn: 1,0 mm.HP 90KL ist ein mineralischer Werktrockenmörtel der Mörtelgruppe CS I nach DIN EN 998-1. Er enthält keine synthetischen Bindemittel, ist hoch diffusionsoffen (Diffusionswiderstandszahl μ = 6), sowie pilz- und schimmelwidrig.
Anwendungsbereich:HP 90KL findet Verwendung als dekorativer Oberputz, oder als Ausgleichsputz für den Innenbereich. HP 90KL kann aufgrund seines Lehmanteils und der erhöhten Auftragsstärke vielseitig eingesetzt werden.
Untergrund:Ideale Untergründe sind die Hessler Kalk-Grundputze, der Hessler Kalk- Lehm-Grundputz oder der Hessler Kalk-Haftputz HP 14. Kalk-Zement- Putze, Zementputze, sowie gipshaltige Untergründe (Gipsputze, Gipsplatten, Gipskarton) sind mit Biogrund HP 9500 zu grundieren. Bei Plattenuntergründen empfehlen wir neben dem Biogrund HP 9500 eine Gewebespachtelung mit dem Kalk-Haftputz HP 14. Hierdurch wird das Rissrisiko durch Plattenbewegungen minimiert. Auf ehemals tapezierten Untergründen (oder bei Verdacht auf durchschlagende Stoffe), mit Sperrgrund grundieren. Auf Beton (frei von Trennmitteln) oder unebenen Oberflächen wird zunächst der Kalk-Haftputz HP 14 aufgetragen. HP 90KL kann bei Bedarf auch als Ausgleichsputz mit ca. 10 mm Auftragsstärke eingesetzt werden.
Zu fliesende Flächen müssen mit dem Kalk-Zementputz HP 1 oder HP 1L verputzt werden. Untergrundvorbereitung mit HP 10 vornehmen.
Verarbeitung:HP 90KL kann mit allen gängigen Putzmaschinen verarbeitet und in allen gebräuchlichen Förderanlagen transportiert werden (hierfür Bedienungsanleitung der Maschinenhersteller beachten). Bei Handverarbeitung den Sackinhalt mit ca. 8 Liter Wasser vermengen und knotenfrei verrühren, bis die gewünschte Konsistenz erreicht ist. Hierfür z. B. Freifallmischer, oder einen geeigneten Rührquirl verwenden. Ca. 10 Minuten stehen lassen und erneut aufrühren. Besonders stark saugende Untergründe sind vorzunässen. Die Putzstärke beträgt als Oberputz ca. 3 mm und als Ausgleichsputz ca. 10 mm. Ein zweilagiger Auftrag nass in feucht wird empfohlen.
Nach dem Anziehen mit dem Schwammbrett / der Schwammscheibe (feine Struktur) verreiben. Auf Wunsch kann der Oberputz auch geglättet oder gebürstet werden. Sollte ein Farbanstrich gewünscht sein ist eine Trocknungszeit von ca. 1 Tag / mm Auftragsstärke einzuhalten (abhängig von z. B. T emperatur und Luftfeuchte). Für den nachfolgenden Innenanstrich ist die Lehmfarbe, Sumpfkalkfarbe HP 9100 (auch für Feuchträume) oder die Kalk-Kaseinfarbe HP 9000 besonders geeignet.
Materialbedarf:Der Sackinhalt von 25 kg ergibt ca. 16 Liter Nassmörtel. Auftragsstärke: min. 3 mm / max. 10 mm
Ergiebigkeit: ca. 9,0/2,65 m2 pro Sack bei ca. 3/10 mm Auftragsstärke (je nach Beschaffenheit des Untergrunds)Besondere Hinweise:
Zur Beurteilung und Vorbereitung des Putzgrunds ist die DIN 18550 und DIN 18350 zu beachten. Der Putzgrund muss saugfähig, trocken und frei von Staub, Schalöl, u. Ä. sein. Mürbe und lose Stellen sind zu entfernen. Als Putzgrund ungeeignete Flächen (z. B. Holz- und Eisenteile, Stoßfugen von Bauelementen, usw.) sind mit einem Putzträger zu versehen. Putzflächen sind durch geeignete Maßnahmen gegen Holz zu trennen. Die Luft- und / oder Objekttemperatur muss über 5 °C liegen. Reine Kalkmörtel müssen mind. vier Wochen frostfrei stehen. Ein zu schnelles Austrocknen des Putzes ist zu verhindern. Gegebenenfalls ist ein Nachnässen, bzw. feuchthalten erforderlich. Für eine ausreichende Lüftung ist zu sorgen.
HP 90KL darf nur im Originalzustand ohne jegliche Beimischung verwendet werden.
Verpackungseinheit:in Säcken zu je 25 kg, 42 Sack / Palette
Gewicht: ca. 1.050 kg / PaletteLagerung:
trocken, bei geschlossener Verpackung mind. 6 Monate haltbar
Qualitätsüberwachung:
HP 90KL wird laufend im Werkslabor auf die Einhaltung seiner Zusammensetzung und Eigenschaften überwacht.
Sicherheitshinweise:Mörtel reagiert mit Feuchtigkeit stark alkalisch, deshalb Haut und
Augen schützen. Bei Berührung gründlich mit Wasser spülen. Bei
Augenkontakt unverzüglich Arzt aufsuchen.
Weitere Informationen erhalten Sie bei telefonischer oder schriftlicher Anfrage unter:
info@hessler-kalkwerk.de, oder unter: 06222/9275-0.
Diese Angaben beruhen auf unseren Erfahrungen und berücksichtigen nicht den jeweiligen Einzelfall. Darum
können aus ihnen keine Schadensersatzansprüche hergeleitet werden. Alle Angaben ohne Gewähr.
Irrtümer, Schreibfehler und Änderungen vorbehalten.Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
Handelsname: HP 90 KL Naturkalk-Lehmoberputz mit Hanf
Materialnummer: HP_90 KL
Überarbeitet am: 21.12.2020
Druckdatum: 21.12.2020
1. Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens
1.1. Produktidentifikator
Handelsname / Bezeichnung: HP 90 KL Naturkalk-Lehmoberputz mit Hanf
1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen, von denen abgeraten wird
Verwendung des Stoffs/des Gemischs Fertigputz für Innen.
1.3. Einzelheiten zum Lieferanten, der das Sicherheitsdatenblatt bereitstellt
Hersteller/Lieferant:
Firmenname: Hessler-Kalkwerke GmbH
Straße: Baiertalerstr. 115
Ort: D-69168 Wiesloch
Email: hessler-kalkwerk@t-online.deTelefon: +49(0) 62 22 / 92 75-0
Telefax: +49(0) 62 22 / 92 75-50
Internet:www.hessler-kalkwerk.de
1.4. Notrufnummer:
Giftnotruf Mainz +49(0) 6131/19240
2 .Mögliche Gefahren
2.1. Einstufung des Stoffs oder Gemischs
Gefahrenkategorien:
Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Hautätz. 1A
Schwere Augenschädigung/Augenreizung: Augenschäd. 1 Spezifische Zielorgan-Toxizität (einmalige Exposition): STOT einm. 3 Gefahrenhinweise:
Kann die Atemwege reizen.
Verursacht schwere Augenschäden.
Verursacht Hautreizungen.2.2 Kennzeichnungselemente
Gefahrenbestimmende Komponente(n) zur Etikettierung
Calciumhydroxid - natürlicher hydraulischer KalkSignalwort: Gefahr
Gefahrenhinweise:
H335 Kann die Atemwege reizen.
H318 Verursacht schwere Augenschäden.
H315 Verursacht Hautreizungen.
Sicherheitshinweise
P102 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.
P261 Einatmen von Staub vermeiden.
P304+P340 BEI EINATMEN: Die Person an die frische Luft bringen und für ungehinderte Atmung sorgen.P302+P352 BEI BERÜHRUNG MIT DER HAUT: Mit viel Wasser waschen.
P280 Schutzhandschuhe / Schutzkleidung / Augenschutz tragen.
P305+P351+P338 BEI KONTAKT MIT DEN AUGEN: Einige Minuten lang behutsam mit Wasser spülen. Vorhandene Kontaktlinsen nach
P310 Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt anrufen.
P501 Inhalt / Behälter können in Übereinstimmung mit nationalen Vorschriften entsorgt werden .
3 Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
3.1 Gemische
Chemische Charakterisierung
Zubereitung aus natürlich hydraulischem Kalk (NHL), Lehm, Kalkstein- und Quarzsand, Hanf und Methylcellulose.
Gefährliche Inhaltsstoffe
CALCIUMHYDROXID – natürlicher hydraulischer Kalk; CAS-Nr. : 1305-62-0; EG-Nr. : 215-137-3; REACH-Nr. : 01-2119475523-36 Anteil: 10-25%
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Skin Irrit. 2, Eye Dam. 1, STOT SE 3; H318, H315, H335CLACIUMHYDROXID – Weisskalkhydrat; CAS-Nr. : 1305-62-0; EG-Nr. : 215-137-3; REACH-Nr. : 01-2119475151-45 Anteil : 0 – 5 %
Einstufung gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008: Skin Irrit. 2, Eye dam. 1, STOT SE 3; H315, H318, H335Wortlaut der H- und EUH-Sätze: siehe Abschnitt 16.
4 Erste-Hilfe-Maßnahmen
4.1 Beschreibung der Erste-Hilfe-Maßnahmen
Allgemeine Hinweise:
Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen.Nach Einatmen:
Für Frischluft sorgen. Bei Reizung der Atemwege Arzt aufsuchen.Nach Hautkontakt:
Mit reichlich Wasser abwaschen. Kontaminierte Kleidung ausziehen und vor erneutem Tragen waschen. Bei Hautreaktionen Arzt aufsuchen.Nach Augenkontakt:
Sofort vorsichtig und gründlich mit Augendusche oder mit Wasser spülen . Bei Augenreizung einen Augenarzt aufsuchen.Nach Verschlucken:
Sofort Mund ausspülen und reichlich Wasser nachtrinken. KEIN Erbrechen herbeiführen. Bei andauernden Beschwerden Arzt hinzuziehen.4.2 Wichtigste akute und verzögert auftretende Symptome und Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
4.3 Hinweise auf ärztliche Soforthilfe oder Spezialbehandlung
Symptomatische Behandlung
5 Maßnahmen zur Brandbekämpfung
5.1 Löschmittel
Geeignete Löschmittel:
Das Produkt selbst brennt nicht. Löschmaßnahmen auf die Umgebung abstimmen.Ungeeignete Löschmittel:
5.2 Besondere vom Stoff oder Gemisch ausgehende Gefahren
Nicht entzündbar.
5.3 Hinweise für die Brandbekämpfung
Im Brandfall: Umgebungsluftunabhängiges Atemschutzgerät tragen.
Zusätzliche Hinweise:
Kontaminiertes Löschwasser getrennt sammeln. Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.6 Maßnahmen bei unbeabsichtigter Freisetzung
6.1 Personenbezogene Vorsichtsmaßnahmen, Schutzausrüstungen und in Notfällen anzuwendende Verfahren
Staubentwicklung vermeiden. Staub nicht einatmen. Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Schutzhandschuhe/Schutzkleidung/Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
6.2 Umweltschutzmaßnahmen:
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen.
6.3 Methoden und Material für Rückhaltung und Reinigung
Staubentwicklung vermeiden. Mechanisch aufnehmen. Das aufgenommene Material gemäß Abschnitt Entsorgung behandeln.
6.4 Verweis auf andere Abschnitte
Sichere Handhabung: siehe Abschnitt 7 Persönliche Schutzausrüstung: siehe Abschnitt 8 Entsorgung: siehe Abschnitt 13
7 Handhabung und Lagerung
7.1 Schutzmaßnahmen zur sicheren Handhabung
Hinweise zum sicheren Umgang
Kontakt mit Haut, Augen und Kleidung vermeiden. Staubentwicklung vermeiden. Für gute Belüftung am Arbeitsplatz sorgen.Hinweis zum Brand- und Explosionsschutz
Keine besonderen Brandschutzmaßnahmen erforderlich.7.2 Bedingungen zur sicheren Lagerung unter Berücksichtigung von Unverträglichkeiten
Anforderung an Lagerräume und Behälter: Kühl und trocken lagern.
Zusammenlagerungshinweise:
Die Zusammenlagerung mit folgenden Stoffen ist verboten:
- Arzneimittel, Lebensmittel und Futtermittel einschließlich Zusatzstoffe.
- Ansteckungsgefährliche, radioaktive und explosive Stoffe.
- Stark oxidierend wirkende Stoffe der Lagerklasse 5.1A.
Das Produkt sollte nicht mit Stoffen zusammengelagert werden, mit denen gefährliche chemische Reaktionen möglich sind, siehe auch Kap. 10.3.8 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
8.1 Zu überwachende Parameter
Arbeitsplatzgrenzwerte (TRGS 900)
Calciumdihydroxid; CAS-Nr. : 1305-62-0 Ppm: -
mg/m3: 1 E
F/m3: 2(l)Sicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
8.2 Begrenzung und Überwachung der Exposition / Persönliche Schutzausrüstung
Schutz- und Überwachung der Exposition
Kontaminierte Kleidung ausziehen. Vor den Pausen und bei Arbeitsende Hände waschen. Bei der Arbeit nicht essen und trinken.Augen-/Gesichtsschutz
Augenschutz/Gesichtsschutz tragen.
Handschutz
Beim Umgang mit chemischen Arbeitsstoffen dürfen nur Chemikalienschutzhandschuhe mit CE-Kennzeichen inklusive vierstelliger Prüfnummer getragenwerden. Chemikalienschutzhandschuhe sind in ihrer Ausführung in Abhängigkeit von Gefahrstoffkonzentration und –menge arbeitsplatzspezifisch auszuwählen. Es wird empfohlen, die Chemikalienbeständigkeit der oben genannten Schutzhandschuhe für spezielle Anwendungen mit dem Handschuhhersteller abzuklären.
Körperschutz
Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.Atemschutz
Bei unzureichender Belüftung Atemschutz tragen.9 Physikalische und chemische Eigenschaften
9.1 Angaben zu den grundlegenden physikalischen und chemischen Eigenschaften
Aggregatzustand : Pulver
Farbe : beige
Geruch : KalkpH-Wert (bei 20°C):
Zustandsänderungen
Schmelzpunkt: nicht bestimmt
Siedebeginn und Siedebereich: nicht bestimmtFlammpunkt: nicht anwendbar
Entzündlichkeit
Feststoff: nicht bestimmt
Gas: nicht anwendbar
Untere Explosionsgrenze: nicht bestimmtObere Explosionsgrenze: nicht bestimmt
Selbstentzündungstemperatur
Feststoff: nicht bestimmt
Gas: nicht anwendbar
Zersetzungstemperatur: nicht bestimmtDampfdruck: nicht bestimmt
Dichte: nicht bestimmt
Wasserlöslichkeit: nicht bestimmtVerteilungskoeffizient: nicht bestimmt
Dampfdichte: nicht bestimmt
Verdampfungsgeschwindigkeit: nicht bestimmt
Lösemittelgehalt: 0%
9.2 Sonstige Angaben
Festkörpergehalt: 100%
10 Stabilität und Reaktivität
10.1 Reaktivität
Siehe auch 10.3.
10.2 Chemische Stabilität
Das Produkt ist unter normalen Umgebungsbedingungen stabil.
10.3 Möglichkeit gefährlicher Reaktionen
Das enthaltene Calciumhydroxid kann in gefährlicher Weise reagieren mit: Säuren, Maleinsäureanhydrid; Nitromethan; Nitroethan; Nitroparaffinen; Phosphor. Bildet mit polychlorierten Phenolen und Kaliumnitrat sehr giftige Stoffe.
10.4 Zu vermeidende Bedingungen
Keine bekannt.
10.5 Unverträgliche Materialien
Siehe auch 10.3
10.6 Gefährliche Zersetzungsprodukte
Ab ca. 580 °C zersetzt sich Calciumhydroxid in Calciumoxid und Wasser.
11 Toxikologische Angaben
11.1 Angaben zu toxikologischen Wirkung
Toxikokinetik, Stoffwechsel und Verteilung Es liegen keine Informationen vor.
Akute Toxizität:
Calciumhydroxid – CAS-Nr. : 1305-62-0
Expositionswege: oral; Methode: LD50; Dosis: 7340 mg/Kg; Spezies: Ratte.
12 Umweltbezogene Angaben
12.1 Toxizität
Das Produkt wurde nicht geprüft.
Aquatische Toxizität: akute Fischtoxizität; Methode: LC50; Dosis: 50,6 mg/l; [h] | [d]: 96 h; Spezies: Süßwasserfische.12.2 Persistenz und Abbaubarkeit
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.3 Bioakkumulationspotenzial
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.4 Mobilität im Boden
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.5 Ergebnis der PBT- und vPvB-Beurteilung
Das Produkt wurde nicht geprüft.
12.6 Andere schädliche Wirkungen
Es liegen keine Informationen vor.
Weitere Hinweise
Bei unbeabsichtigtem Eindringen größerer Mengen in Oberflächengewässer kann es durch eine pH-Wert-Anhebung zu Störungen des aquatischen Lebens kommen.
13 Hinweise zur Entsorgung
13.1 Verfahren der Abfallbehandlung:
Empfehlung
Nicht in die Kanalisation oder Gewässer gelangen lassen. Entsorgung gemäß den behördlichen Vorschriften. Die Zuordnung der Abfallschlüsselnummern/Abfallbezeichnungen ist entsprechend EAKV branchen- und prozessspezifisch durchzuführen.
Entsorgung ungereinigter Verpackungen und empfohlene Reinigungsmittel
Mit reichlich Wasser abwaschen. Vollständig entleerte Verpackungen können einer Verwertung zugeführt werden.14 Angaben zum Transport
14.1 Landtransport (ADR/RID)
Sonstige einschlägige Angaben zum Transport
Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.14.2 Binnenschiffstransport (ADN)
Sonstige einschlägige Angaben zum Binnenschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.3 Seeschiffstransport (IMDG)
Sonstige einschlägige Angaben zum Seeschiffstransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.4 Lufttransport (ICAO)
Sonstige einschlägige Angaben zum Lufttransport Kein Gefahrgut im Sinne dieser Transportvorschriften.
14.5 Besondere Vorsichtsmaßnahmen für den Verwender
Es liegen keine Informationen vor.
14.6 Massengutbeförderung gemäß Anhang II des MARPOL-Übereinkommens 73/78 und gemäß IBC-Code
Nicht anwendbar.
15 Rechtsvorschriften
15.1 Vorschriften zu Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz/spezifische Rechtsvorschriften für den Stoff oder das Gemisch.
EU – Vorschriften
Zusätzliche Hinweise
Zu beachten: 850/2004/EC, 79/117/EEC, 689/2008/ECNationale Vorschriften
Wassergefährdungsklasse
Klasse 1: schwach Wasser gefährdend; Status: WGK-Selbsteinstufung.15.2 Stoffsicherheitsbeurteilung
Stoffsicherheitsbeurteilungen für Stoffe in dieser Mischung wurden nicht durchgeführt.
16 Sonstige Angaben
Änderungen
Dieses Datenblatt enthält Änderungen zur vorherigen Version in dem/den Abschnitt(en): 1,3,8.Abkürzungen und Akronyme
ADR: Accord européen sur le transport des marchandises dangereuses par Route(European Agreement concerning the International Carriage of Dangerous Goods by Road ) IMDG: International Maritime Code for Dangerous Goods
IATA: International Air Transport Association
GHS: Globally Harmonized System of Classification and Labelling of ChemicalsEINECS: European Inventory of Existing Commercial Chemical Substances ELINCS: European List of Notified Chemical Substances
CAS: Chemical Abstracts ServiceLC50: Lethal concentration, 50% LD50: Lethal dose, 50%
Wortlaut der H- und EUH-Sätze (Nummer und Volltext)
H315 H 318 H335
Verursacht Hautreizungen. Verursacht schwere Augenschäden. Kann die Atemwege reizen.
Weitere Angaben
Die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt entsprechen nach bestem Wissen unserenErkenntnissen bei Drucklegung. Die Informationen sollen Ihnen Anhaltspunkte für den sicheren Umgang mit dem in diesem Sicherheitsdatenblatt genannten Produkt bei Lagerung, Verarbeitung, Transport und Entsorgung geben. Die Angaben sind nicht übertragbar auf andere Produkte. Soweit das Produkt mit anderen Materialien vermengt, vermischt oder verarbeitet wird, oder einer Bearbeitung unterzogen wird, können die Angaben in diesem Sicherheitsdatenblatt, soweit sich hieraus nicht ausdrücklich etwas anderes ergibt, nicht auf das so gefertigte neue Material übertragen werden.
(Die Daten der gefährlichen Inhaltstoffe wurden jeweils dem letztgültigen Sicherheitsdatenblatt des Vorlieferanten entnommen.)









